Für die Nutzung eines Narkosegewehres ist eine gesonderte Schulung notwendig.
Die Einsatzmöglichkeiten sind vielgestaltig. Als Tierarzt bin ich in Notlagen berechtigt, in Ortschaften ein Tier (Kleintier, Haustier oder Wildtier) mittels eines Narkosegewehres mit Zustimmung der veranwortlichen Veterinärbehörde zu narkotisieren, wo im Normalfall der Gebrauch einer anderen Schießwaffe nicht erlaubt ist.
Andere Möglichkeiten des Einsatzes sind in der Betreuung von Gehegewildbeständen und Wildrinder/ Wildpferde, wo eine medizinische Versorgung oder Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden müssen.
Erfahren Sie mehr über z.B. Vitalblutdiagnostik bei Tieren, Borreliose beim Hund, Aspergillose bei Papageien und vieles mehr im Bereich: Veröffentlichung.
Wir bieten unterschiedliche Kurse zu unseren ganzheitlichen medizinischen Ansätzen an. Aktuelle Kurstermine finden Sie hier: Kurse.